Kosten

Transparenz ist mir wichtig. Auf dieser Seite findest Du alle Informationen zu den Kosten und der Kostenübernahme meiner Hebammenleistungen.

Klarheit von Anfang an

FÜR PRIVATVERSICHERTE UND BEIHILFEBERECHTIGTE

Ich rechne nach der Privatgebührenverordnung NRW ab, orientiert am aktuell gültigen Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V.

Die Erstattung richtet sich nach deinem individuellen Versicherungsvertrag.

FÜR SELBSTZAHLENDE

Jede meiner Leistungen steht dir auch unabhängig von deiner Versicherung offen.

FÜR GESETZLICH VERSICHERTE
Auch dann kannst du meine Leistungen als Selbstzahlerin in Anspruch nehmen.

Mein Tipp: Sprich mit deiner Krankenkasse und nimm meinen Behandlungsvertrag mit. Den händige ich dir im Vorgespräch aus.

Viele Kassen übernehmen die Kosten auf Antrag – insbesondere dann, wenn für deine Betreuung keine  Hebamme verfügbar ist oder eine Unterversorgung in deiner Region besteht.

Es lohnt sich, nachzufragen.

Falls du zunächst eine Ablehnung erhältst:

  1. Bleib dran
  2. Stelle einen schriftlichen Antrag
  3. Dokumentiere deine erfolglose Suche (Telefonliste, E-Mails…)
  4. Berufe dich auf § 24d SGB V – deinen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe

Bei Fragen kannst du dich jederzeit bei mir melden.

Lass uns ins Gespräch kommen

Wenn du dir Begleitung in Schwangerschaft, Wochenbett oder darüber hinaus wünschst, melde dich gerne für ein Vorgespräch oder eine Anfrage.